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   FG Hessen, 04.05.2004 - 6 V 3793/03, 6 V 4633/03   

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https://dejure.org/2004,13698
FG Hessen, 04.05.2004 - 6 V 3793/03, 6 V 4633/03 (https://dejure.org/2004,13698)
FG Hessen, Entscheidung vom 04.05.2004 - 6 V 3793/03, 6 V 4633/03 (https://dejure.org/2004,13698)
FG Hessen, Entscheidung vom 04. Mai 2004 - 6 V 3793/03, 6 V 4633/03 (https://dejure.org/2004,13698)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheids hinsichtlich von Säumniszuschlägen und Umsatzsteuerforderungen; Möglichkeit der Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes; Erlöschen von Säumniszuschlägen und ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheids hinsichtlich von Säumniszuschlägen und Umsatzsteuerforderungen; Möglichkeit der Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes; Erlöschen von Säumniszuschlägen und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69 Abs. 3; FGO § 114
    Abrechnungsbescheid; Einstweiliger Rechtsschutz; Aussetzung der Vollziehung; Einstweilige Anordnung; Steuerfestsetzung - Einstweiliger Rechtsschutz bei Abrechnungsbescheiden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Abrechnungsbescheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1276
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.03.1997 - VII B 149/96

    Abrechnungsbescheid als vollziehbarer Verwaltungsakt hinsichtlich der

    Auszug aus FG Hessen, 04.05.2004 - 6 V 3793/03
    Allerdings hat der BFH mit Beschluß vom 25.3.1997 VII B 149/96 (BFH/NV 1997, 547) gegenteilig entschieden, daß ein Abrechnungsbescheid, in dem das Nichterlöschen anderweitig bereits festgesetzter Steuern festgestellt wird, nicht vollziehbar und damit nicht der Aussetzung der Vollziehung zugänglich sei, weil sich der Abrechnungsbescheid in diesem Falle in einer Negation erschöpfe.

    Die Beschwerde war zuzulassen wegen der Abweichung vom BFH-Beschluß BFH/NV 1997, 547.

  • BFH, 10.11.1987 - VII B 137/87

    Aufrechnung durch das Finanzamt - Abrechnungsbescheid - Verwaltungsakt -

    Auszug aus FG Hessen, 04.05.2004 - 6 V 3793/03
    Ein Abrechnungsbescheid ist daher der Vollziehung fähig, wenn in ihm das Bestehen eines Anspruchs gegen den Steuerpflichtigen festgestellt wird (BFH-Beschluß vom 10. November 1987 VII B 137/87, BStBl II 1988, 43 ).
  • BFH, 28.08.2003 - VII R 22/01

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung

    Auszug aus FG Hessen, 04.05.2004 - 6 V 3793/03
    Dies hat zur Folge, daß der Antrag wegen des nicht nachgewiesenen Zugangs (zum Erfordernis des Zugangs der verjährungsunterbrechenden Zahlungsaufforderung BFH Urteil vom 28.8.2003 VII R 22/01, BStBl II 2003, 933) des Bescheides vom 4.12.2002 nicht nur hinsichtlich der Säumniszuschläge für Umsatzsteuer 1995, die das FA bereits ausgesetzt hat, sondern auch hinsichtlich der Hauptforderung begründet ist.
  • BFH, 27.07.1993 - VII B 267/92

    Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der der Vollstreckung zugrunde liegenden

    Auszug aus FG Hessen, 04.05.2004 - 6 V 3793/03
    Ein entsprechender Vortrag fehlt (vgl. BFH Beschluß vom 27.07.1993 - VII B 267/92, BFH/NV 1994, 560).
  • FG Brandenburg, 16.04.1997 - 2 K 713/96

    Zulässigkeit einer Steuerschätzung hinsichtlich der Besteuerungsgrundlagen für

    Auszug aus FG Hessen, 04.05.2004 - 6 V 3793/03
    Da ein Bevollmächtigter verpflichtet ist, bei fristgebundenen Bescheiden wie einem Steuerbescheid die Einhaltung von Fristen zu kontrollieren, wäre die Nichteintragung in einem Posteingangs- oder einem Fristenkontrollbuchs ein derartiger, zu Zweifeln berechtigender Anhaltspunkt (vgl. FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 16.4.1997 2 K 713/96 K, JURIS).
  • FG München, 13.05.1997 - 11 V 638/97

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer; Aussetzung der

    Auszug aus FG Hessen, 04.05.2004 - 6 V 3793/03
    Der entscheidende Senat folgt im Anschluß an das FG Düsseldorf (Beschluß vom 3.11.1999 18 V 1776/99, EFG 2000, 51) und das FG München (Beschluß vom 13.5.1997 11 V 638/97, veröffentlicht bei JURIS) dieser Rechtsprechung jedoch nicht.
  • FG Düsseldorf, 03.11.1999 - 18 V 1776/99

    Anspruch auf Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheides;

    Auszug aus FG Hessen, 04.05.2004 - 6 V 3793/03
    Der entscheidende Senat folgt im Anschluß an das FG Düsseldorf (Beschluß vom 3.11.1999 18 V 1776/99, EFG 2000, 51) und das FG München (Beschluß vom 13.5.1997 11 V 638/97, veröffentlicht bei JURIS) dieser Rechtsprechung jedoch nicht.
  • BFH, 31.05.2005 - I R 103/04

    Nachweis des Zugangs von Verwaltungsakten bei Organisationsmängeln des

    Er kann allenfalls --wie vom FG zutreffend ausgeführt-- die Indizien für einen Zugang verstärken (ebenso FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 30. April 1997 4 K 67/97 F, EFG 1997, 1284; anders Hessisches FG, Beschluss vom 4. Mai 2004 6 V 3793/03, 6 V 4633/03, EFG 2004, 1276 --insoweit nicht abgedruckt--).
  • BFH, 08.11.2004 - VII B 137/04

    Abrechnungsbescheid; Aussetzung der Vollziehung

    Auf den daraufhin beim Finanzgericht (FG) gestellten Antrag auf AdV setzte dieses aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 1276 auszugsweise veröffentlichten Gründen die Vollziehung des Abrechnungsbescheids vom 12. September 2003 in Höhe von weiteren 8 486, 05 EUR (Umsatzsteuerforderungen 1995 zuzüglich Zinsen) aus, lehnte aber den Antrag im Übrigen sowie den hilfsweise gestellten Antrag auf Untersagung der Vollziehung der Säumniszuschläge für 1989 bis 1995 im Wege der einstweiligen Anordnung ab.
  • FG Düsseldorf, 23.05.2007 - 18 V 1645/07

    Erlöschen von Steuerrückständen wegen Zahlungsverjährung; Möglichkeit der

    Zwar kommt nach Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs (Beschluss des BFH vom 19. Januar 2006 VII B 301/05, BFH/NV 2006, 916-917 sowie vom 8. November 2004 VII B 137/04, BFH/NV 2005, 492; andere Ansicht Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 4. Mai 2005 6 V 3793/03, EFG 2004, 1276 mit zustimmender Anmerkung Wüllenkemper; Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss vom 3. November 1999 18 V 1776/99 A (AO), EFG 2000, 51) eine Aussetzung der Vollziehung von Abrechnungsbescheiden nicht in Betracht, soweit dieser lediglich feststellt, dass ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis nicht erloschen ist.

    Der Senat folgt im Anschluss an das Hessische Finanzgericht (Beschluss vom 4. Mai 2005 6 V 3793/03, EFG 2004, 1276) und an seiner früheren Entscheidung (Beschluss vom 3. November 1999 18 V 1776/99 A (AO), EFG 2000, 51) dieser Ansicht nicht.

  • BFH, 19.01.2006 - VII B 301/05

    Keine AdV bei Abrechnungsbescheid

    An dieser Rechtsprechung, die im Schrifttum Zustimmung gefunden hat (vgl. Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 218 AO 1977 Rz. 28; Klein/Rüsken, Abgabenordnung, 8. Aufl., § 218 Rz. 40; Alber in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 218 AO 1977 Rz. 139, jeweils m.w.N.), hat der beschließende Senat auch in Anbetracht des Beschlusses des Hessischen FG vom 4. Mai 2004 6 V 3793/03 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 1276) festgehalten (vgl. Senatsbeschluss vom 8. November 2004 VII B 137/04, BFH/NV 2005, 492) und hält daran auch im Streitfall fest.
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